Rechtliche Fragen zum Einsatz von digitalen Medien im Unterricht
Gesetzliche Grundlagen
In einer Übersicht Landesakademie Baden-Württemberg findet man den Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52 a UrhG mit zahlreichen Erläuterungen, Beispielen und Hinweisen für den Unterricht.
Zusammengefasste Hinweise: 12 Fragen und Antworten zum Medienrecht im Unterricht
Begriff Urheber
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (§ 1 UrhG).
Geschützte Werke (§ 2 UrhG)sind:
- Sprachwerke (z. B. Schriftwerke, Reden und Computerprogramme);
- Werke der Musik;
- pantomimische Werke einschl. der Werke der Tanzkunst;
- Werke der bildenden Künste einschl. der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
- Lichtbildwerke einschl. der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
- Filmwerke einschl. der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
- Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
Linksammlung zur Literatur
- Schulen ans Netz – Lehrer-Online Portal Recht
- BLLV - Referat Medien (Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband e.V.)
- Medienrecht in der Schule
- Materialsammlung zum Internetrecht